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Hansearbeitsschutz Hamburg
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Häufige Fragen

Antworten zu Arbeitssicherheit, SiFa-Pflicht, Gefährdungsbeurteilung, DGUV Vorschrift 2 und Schulungen.

Pflichten & Grundlagen

Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen – das regelt die DGUV Vorschrift 2. Die konkreten Einsatzzeiten richten sich nach Branche und Mitarbeiterzahl. Schon ab einem Mitarbeiter besteht die Pflicht.

Was sind die Pflichten eines Arbeitgebers laut Arbeitsschutzgesetz?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen (§ 5), die Ergebnisse zu dokumentieren (§ 6), Beschäftigte regelmäßig zu unterweisen (§ 12) und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Hinzu kommt die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes gemäß DGUV Vorschrift 2. Verstöße können zu Bußgeldern und im Schadensfall zur persönlichen Haftung führen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) berät den Arbeitgeber in technischen und organisatorischen Fragen des Arbeitsschutzes – z. B. bei Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen und Schutzmaßnahmen. Der Betriebsarzt ist für die arbeitsmedizinische Vorsorge zuständig. Beide Funktionen sind nach DGUV Vorschrift 2 getrennt zu besetzen. Wir übernehmen die SiFa-Funktion und vermitteln bei Bedarf einen Betriebsarzt.

Was bedeutet DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 (früher BGV A2) regelt die Pflicht zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung aller Unternehmen in Deutschland. Sie legt fest, wie viele Stunden pro Jahr eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt tätig sein müssen – abhängig von Branche und Mitarbeiterzahl.

Was sind ASA-Sitzungen und wer braucht sie?

ASA steht für Arbeitsschutzausschuss. In den ASA-Sitzungen beraten Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und – falls vorhanden – zwei Mitglieder des Betriebsrats gemeinsam über alle Themen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes: Unfallgeschehen, Gefährdungsbeurteilungen, geplante betriebliche Änderungen oder die Wirksamkeit bereits umgesetzter Schutzmaßnahmen. Verpflichtend ist der ASA gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten; Teilzeitkräfte werden dabei anteilig berücksichtigt (bis 20 Std./Woche mit 0,5, bis 30 Std./Woche mit 0,75). Eingeladen wird vom Arbeitgeber, und die Sitzung muss mindestens einmal pro Quartal stattfinden – also vier Mal jährlich. Kleinere Betriebe bis 20 Beschäftigte sind nicht zur Bildung eines ASA verpflichtet. Der notwendige Austausch zwischen Arbeitgeber, SiFa und Betriebsarzt erfolgt dort im Rahmen der regelmäßigen Betreuung.

Wann genau ist eine anlassbezogene bzw. betriebsspezifische Betreuung erforderlich?

Die anlassbezogene oder betriebsspezifische Betreuung ist immer dann erforderlich, wenn Veränderungen im Betrieb anstehen, wie Umbauten oder neue Geräte und Maschinen eine separate Betrachtung bedürfen oder es einen Arbeitsunfall gab.

Kosten

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Für kleine Betriebe bis 20 Beschäftigte beginnen die Kosten einer externen SiFa typischerweise ab ca. 200–500 € pro Jahr. Bei 50 Mitarbeitern sind es oft 600–2.000 € jährlich, je nach Branche und Risikostufe. Die externe Betreuung ist für KMU fast immer günstiger als eine eigene Stelle, da keine Aus- und Fortbildungskosten anfallen. Wir erstellen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot.

Was kostet eine Brandschutzhelfer-Schulung?

Eine Brandschutzhelfer-Schulung (ca. 4 Stunden, inkl. praktischer Feuerlöscherübung) wird als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen durchgeführt. Die Kosten richten sich nach Teilnehmerzahl und Standort. Für Gruppen ab 8–10 Personen ist eine betriebsinterne Schulung meist günstiger als externe Seminare. Wir erstellen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot.

Gefährdungsbeurteilung

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wer braucht sie?

Die Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für jeden Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten Pflicht. Sie erfasst systematisch alle Gefährdungen am Arbeitsplatz und legt Schutzmaßnahmen fest. Als externe SiFa erstellen wir diese für Sie – branchengerecht und rechtssicher.

Was beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe?

Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe nach der GefStoffV umfasst die Erfassung aller verwendeten Gefahrstoffe, die Bewertung der Exposition, die Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie die Erstellung von Betriebsanweisungen. Für Betriebe, die Diisocyanate verwenden, ist seit 2023 zusätzlich eine Basisschulung für alle Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben.

Begehungen & Behörden

Was passiert bei einer Begehung durch das Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft?

Bei einer Begehung prüfen Behördenvertreter oder BG-Aufsichtspersonen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften vor Ort. Sie kontrollieren u. a. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, Betriebsanweisungen und technische Schutzmaßnahmen. Als externe SiFa begleiten wir Sie bei dieser Begehung, bereiten alle Unterlagen vor und kommunizieren mit den Prüfern.

Schulungen

Wer muss als Brandschutzhelfer ausgebildet werden?

Nach DGUV Information 205-023 sind Brandschutzhelfer in ausreichender Anzahl – in der Regel 5 % der Belegschaft – zu benennen und zu schulen. Die Ausbildung umfasst theoretische Grundlagen zum Brandschutz und eine praktische Übung mit dem Feuerlöscher. Wir führen diese Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen durch.

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragtem und Brandschutzhelfer?

Der Brandschutzhelfer erhält eine Grundausbildung (ca. 4 Stunden, gem. DGUV Information 205-023) und führt im Notfall erste Löschmaßnahmen durch. Mindestens 5 % der Belegschaft müssen ausgebildet sein. Der Brandschutzbeauftragte hingegen absolviert eine erweiterte Ausbildung (mind. 64 Unterrichtsstunden), erstellt und pflegt das betriebliche Brandschutzkonzept und ist Ansprechperson für Behörden. Für die meisten KMU ist ein Brandschutzhelfer ausreichend.

Was ist eine SCC-Schulung und wer braucht sie?

Die SCC-Schulung (Safety Certificate Contractors) ist eine Sicherheitsschulung für gewerbliche Mitarbeiter, die auf fremden Betriebsgeländen – insbesondere in der Industrie – tätig sind. Viele Auftraggeber verlangen das SCC-Zertifikat als Voraussetzung für Aufträge. Wir bieten SCC-Schulungen in Hamburg und der Region an.

Wer ist als Sicherheitsbeauftragter geeignet und was sind seine Aufgaben?

Ab 20 Beschäftigten ist nach § 22 SGB VII die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten Pflicht. Geeignet ist jeder Mitarbeiter aus dem betreffenden Arbeitsbereich, der freiwillig diese Funktion übernimmt – keine Vorqualifikation erforderlich. Er beobachtet die Arbeitssicherheit, informiert Kollegen und meldet Mängel. Er trägt keine Haftung – die bleibt beim Arbeitgeber. Wir bieten kompakte Ausbildungsseminare direkt im Unternehmen an.

Einzugsgebiet & Branchen

Welche Regionen betreut das Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Otto?

Wir betreuen Betriebe in Hamburg und der gesamten Metropolregion: Schleswig-Holstein (Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg, Lübeck, Neumünster u.v.m.), Lüneburg, Winsen sowie Mecklenburg-Vorpommern. Sprechen Sie uns an – wir finden eine Lösung auch für entferntere Standorte.

Für welche Branchen ist das Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Otto spezialisiert?

Wir beraten Betriebe aus dem Handwerk (Maler, Elektriker, Metallbau, Tischler, Schreiner, Zimmerei, Sanitär- und Klempnerbetriebe), dem Gesundheitswesen (Arztpraxen, Pflegeheime, Hospize), der Landwirtschaft (Land- und Gartenbau, Forstwirtschaft, Lohnunternehmen) sowie Fuhrunternehmen und Bürobetriebe.

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Sprechen Sie mich direkt an – ich beantworte Ihre Fragen persönlich.